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   BayObLG, 05.10.1988 - BReg. 2 Z 11/88   

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https://dejure.org/1988,21072
BayObLG, 05.10.1988 - BReg. 2 Z 11/88 (https://dejure.org/1988,21072)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1988 - BReg. 2 Z 11/88 (https://dejure.org/1988,21072)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - BReg. 2 Z 11/88 (https://dejure.org/1988,21072)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Der Senat, der zu diesen beiden Fragen noch nicht abschließend Stellung genommen hat (vgl. BayObLG BWNotZ 1989, 15; BayObLG MittBayNot 1989, 310; BayObLG MittRhNotK 1992, 82), macht sich nunmehr diese allein folgerichtig zu begründende Ansicht zu eigen.
  • OLG Köln, 17.08.1992 - 2 Wx 35/92

    Bestimmtheitserfordernis bei der Bezeichnung von Kellerräumen in einer

    Für die Streitentscheidung kann hier dahinstehen, ob das Rechtsbeschwerdegericht insoweit selbst eine Auslegung vornehmen oder ob es nur die Auslegung durch die Vorinstanzen auf Rechtsfehler überprüfen kann (für eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht auch bei der Eintragungsbewilligung: Horber/Demharter, GBO, 19. Aufl., § 78 Anm. 4 d m.w.N.; für die Eintragungsbewilligung eigene Auslegung verneinend: OLG Hamm Rpfleger 1988, 404; offengelassen von BayObLG BWNotZ 1989, 15).
  • BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89

    Grundbuchverfahrensrechtliche Mitwirkung des Eigentümers beim Rangrücktritt einer

    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob diese Auslegung durch den Tatrichter nur auf Rechtsfehler überprüft werden darf (vgl. Senatsbeschluß vom 5.10.1988 BReg. 2 Z 11/88 m. w. Nachw.).
  • VG Aachen, 24.03.1992 - 5 K 501/91

    Abgeschlossenheit einer Teileigentumseinheit auch ohne bauliche Begrenzung zum

    Für die Streitentscheidung kann hier dahinstehen, ob das Rechtsbeschwerdegericht insoweit selbst eine Auslegung vornehmen oder ob es nur die Auslegung durch die Vorinstanzen auf Rechtsfehler überprüfen kann (für eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht auch bei der Eintragungsbewilligung: Horber/Demharter, 19. Aufl., § 78 GBO, Anm. 4 d m. w. N.; für die Eintragungsbewilligung eigene Auslegung verneinend: OLG Hamm Rpfleger 1988, 404; offengelassen von BayObLG BWNotZ 1989, 15).
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